F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Kompetenzen bringt das Sanitätshaus Anima?
- Mein Arzt hat mir ein Rezept ausgestellt. Was soll ich nun machen?
- Muss ich eine Zuzahlung leisten? Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?
- Was muss auf meinem Rezept stehen?
- Wie lange ist mein Rezept gültig?
- Brauche ich für die Anpassung meiner Kompressionsversorgung einen Termin?
- Wie verhalte ich mich, wenn ich mit meiner Kompressionsversorgung nicht zurechtkomme oder sie nicht passt?
- Wie oft habe ich Anrecht auf eine lymphologische / phlebologische Versorgung?
Das Team des Sanitätshauses Anima ist seit dem Jahr 2001 fester Bestandteil im Herzen von Mainz. Die Mitarbeiterinnen können Ihre Fähigkeiten nicht nur durch Zertifikate, regelmäßige Schulungen und eine Passformgarantie vorweisen. Die enge Zusammenarbeit mit den einzelnen Herstellern diente ebenfalls dazu die erlernten Messtechniken und die praktischen Erfahrung über Jahre zu optimieren.
Mit dieser Verordnung können Sie uns unmittelbar in unserer Filiale besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unseren Medizinprodukteberaterinnern zu diesem Hilfsmittel beraten. Den Schriftverkehr sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen ebenfalls wir für Sie. Falls Sie keine Möglichkeit haben zeitnah zu uns in die Filiale zu kommen können Sie uns ebenfalls die Verordnung via Fax (06131-6279019), Email (
Kunden, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen ab dem 18. Lebensjahr für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, leisen. Diese beträgt 10% des Abgabepreises, den die Krankenkasse dem Leistungserbringer vergütet und beträgt mindestens 5€ und maximal 10€. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Auf einer ärztlichen Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose enthalten sein. Gerne beraten wir Sie und sprechen Ihnen Ihre individuelle Rezeptempfehlung aus.
Ein Rezept ist maximal 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig
Um die Passgenauigkeit Ihrer Strümpfe zu optimieren wird eine Maßnahme zwischen 9 und 11 Uhr am Vormittag empfohlen, da die Beine im Laufe des Tages anschwellen können.
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung. Telefon 06131 619418 oder E-Mail
Es gibt viele Tipps und Tricks das tägliche Tragen der Kompressionsversorgung zu erleichtern. Bei Abholung Ihrer Kompressionsstrümpfe erhalten Sie eine umfangreiche Beratung. Wir sind jedoch als Ansprechpartner und Begleiter Ihrer Kompressionstherapie auch nach Abholung jederzeit telefonisch oder vor Ort für Sie erreichbar.
Bei regelmäßigem Tragen und einer guten Pflege können Kompressionsstrümpfe ca. 6 Monate halten. Nach dieser Zeit lässt sowohl der Druckverlauf als auch die therapeutische Wirkung nach. Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr. Bei Gewichtsschwankungen o.ä. kann individuell von Krankenkassen entschieden werden ob weitere Versorgungen notwendig sind.